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Institut zur Verstärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Das 2002 errichtete Bundesinstitut für Risikobewertung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Dem Institut obliegen gemäß § 2 BfRG u.a. folgende Aufgaben:
BfRG
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