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Bundesinstitut für Risikobewertung

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Erklärung

Institut zur Verstärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Das 2002 errichtete Bundesinstitut für Risikobewertung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Dem Institut obliegen gemäß § 2 BfRG u.a. folgende Aufgaben:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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