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JuraForum.deLexikonBBundesinstitut für Risikobewertung 

Bundesinstitut für Risikobewertung

Lexikon


Erklärung

Institut zur Verstärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Das 2002 errichtete Bundesinstitut für Risikobewertung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Dem Institut obliegen gemäß § 2 BfRG u.a. folgende Aufgaben:

  • Die Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes.
  • Die wissenschaftliche Beratung des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und anderer oberster Bundesbehörden.
  • Die Zusammenarbeit mit Dienststellen der Europäischen Union.
  • Die wissenschaftliche Forschung.
  • Die Bewertung der Gesundheitsgefährlichkeit von Chemikalien.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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