JuraForum.de > Lexikon > B > Bundesinstitut für Berufsbildung
Die Aufgaben und die Organisation des Bundesinstituts für berufliche Bildung sind in den §§ 89 - 101 BBIG gesetzlich geregelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Bonn. Es bestehen gemäß § 90 BBIG u.a. folgende Aufgaben:
Der Sitz des Institutes ist Bonn. Seine Organe sind der Hauptausschuss und der Präsident, der das Institut leitet und nach außen vertritt.
§§ 89 - 101 BBIG
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