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Bundesbank

Lexikon


Erklärung

Die Deutsche Bundesbank ist die nationale Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt/Main.

Die Bundesbank hat eine Doppelfunktion inne:

1.
Sie ist die deutsche Vertretung des Europäischen System der Zentralbanken der zur Eurozone gehörenden EU-Mitgliedsländer mit dem Zentrum der Europäischen Zentralbank.
2.
Sie ist die nationale Zentralbank in allen nicht die Geldpolitk betreffenden Angelegenheiten.

Aufgaben der Bundesbank als nationale Zentralbank sind u.a.

  • Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems
  • Aufsicht über das deutsche Bankensystem
  • Umsetzung der Geldpolitik des Eurosystems in Deutschland
  • Bargeldversorgung und Pflege des Bargeldumlaufs
  • Erfüllung der Aufgaben als Hausbank des Staates
  • Beratung der Bundesregierung in der Währungspolitik

Organ der Bundesbank ist der Vorstand, wobei der Vorstand, der Vizepräsident und zwei weitere Vorstandsmitglieder von der Bundesregierung vorgeschlagen werden, vier weitere Vorstandsmitglieder vom Bundesrat vorgeschlagen werden. Die Bestellung erfolgt durch den Bundespräsidenten.

Ursprünglich waren der Bundesbank neun selbstständige Landeszentralbanken untergliedert. Durch eine Organisationsumwandlung wurden diese in neun unselbstständige Hauptverwaltungen umgewandelt, denen wiederum 66 Filialen nachgeordnet sind.

Gesetze

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Urteile: Vorschriften

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