JuraForum.de > Lexikon > B > Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Anstalt zur Durchführung der mit dem Beamtenstatus und der Versorgung verbundenen Aufgaben der ehemaligen Beamten der Deutschen Bundespost.
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost wird in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt und hat ihren Sitz in Bonn. Rechtsgrundlage ist das Bundesanstalt Post-Gesetz.
Mit der Umwandlung der Deutschen Bundespost wurde das bisherige Unternehmen in die Aktiengesellschaften Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG aufgespalten. Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (so die vollständige Bezeichnung) wurde 1995 eingerichtet. Die Bundesrepublik hält Anteile an diesen Unternehmen. U.a. die sich aus diesem Sondervermögen ergebenden Rechte und Pflichten werden durch die Bundesanstalt wahrgenommen.
Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:
Bis zum 01. August 2005 gehörte auch die Verwaltung des bei den Aktiengesellschaften befindlichen Treuhandvermögens mit u.a. den Aufgaben
zu den Aufgaben der Bundesanstalt. Das Treuhandvermögen sowie die damit verbundenen Aufgaben wurden mit Wirkung zum 01. August 2005 auf das Bundesministerium für Finanzen rückübertragen.
Mit der Postreform wurde seinerzeit die Krankenkasse der Postbeamten in ihrem Mitgliederbestand geschlossen. Die damit einhergehende Überalterung der Mitglieder sowie die überhöhten Kosten der Leistungen sollten durch Ausgleichszahlungen der Post-Aktiengesellschaften ausgeglichen werden.
Im Rahmen der Neuorganisation der Finanzierung wurden zum 01.08.2005 folgende Änderungen vorgenommen:
Die Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse verbleibt jedoch weiterhin bei der Bundesanstalt.
Erstmalig wird auch die Organisation der Postbeamtenkrankenkasse gesetzlich, d.h. in den §§ 26a ff. BAPostG geregelt sein. Bisher war die Organisation allein in der Satzung niedergelegt.
BAPostG
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