JuraForum.de > Lexikon > B > Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Aufgaben dieser auch als BImA bezeichneten Einrichtung ist die einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen, die Beschaffung von Bundesliegenschaften sowie die wirtschaftliche Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Auf die Bundesanstalt sind die vormaligen Aufgaben der Bundesvermögensämter, der Bundesforstämter und der Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen übergegangen.
Sitz der Bundesanstalt ist Bonn. Daneben sind Außenstellen eingerichtet.
BImA-ErrichtG
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