( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonBBürgerentscheid 

Bürgerentscheid

Lexikon


Erklärung

Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene.

Als Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide werden die in den Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer verankerten Mitbestimmungsverfahren der Bürger der jeweiligen Gemeinde bezeichnet. Dabei ist zu unterscheiden:

Gegenstand eines Bürgerbegehrens/eines Bürgerentscheids kann nur eine Sachentscheidung in einer Selbstverwaltungsangelegenheit einer Gemeinde sein. Eine resolutionsartige Meinungskundgabe erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Die Voraussetzungen zur Einleitung eines Bürgerbegehrens/eines Bürgerentscheids sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. In allen Bundesländern hat ein bestimmter Prozentsatz der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde das Bürgerbegehren zu unterschreiben, wobei auch die jeweils geforderten Prozentsätze unterschiedlich ausgestaltet sind (eine Übersicht findet sich unter http://mehr-demokratie.de/bb_regeln.html). In einigen Bundesländern sind Bürgerbegehren/Bürgerentscheide zudem über bestimmte Bereiche der gemeindlichen Angelegenheiten ausgeschlossen, so ist z.B. gemäß § 26 GO NRW die Durchführung eines Bürgerbegehrens über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen unzulässig.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/buergerentscheid

© "Bürgerentscheid" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN