JuraForum.de > Lexikon > B > Buchführung - Straftatbestände
Insbesondere die folgenden Straftatbestände des StGB können im Zusammenhang mit einer nicht ordnungsmäßigen Buchführung verwirklicht werden:
Eine strafrechtliche Ahndung nicht ordnungsmäßiger Buchführung kommt darüber hinaus nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften in Betracht (siehe Ausführungen in den Stichworten: Buchführung - Handelsrecht und Buchführung - Steuerrecht
§ 265b StGB
§ 283 ff. StGB
§ 274 StGB
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