Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonBBuchführung - sonstige Aufzeichnungspflichten 

Buchführung - sonstige Aufzeichnungspflichten

Lexikon


Erklärung

Neben den handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen, nach denen die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Aufzeichnungspflichten unterworfen sind (z. B. Apotheker: Giftbuch; Banken: Depotbücher; Hotelgewerbe: Fremdenbücher; Schornsteinfeger: Kehrbuch, Weinbaubetriebe: Kellerbuch).

Auch das Steuerrecht übernimmt durch die Vorschrift des § 140 AO derartige Vorschriften und enthält weitere Aufzeichnungspflichten, z. B.

  • Führen eines Wareneingangs- und Warenausgangsbuches (§ 143 AO),
  • Aufzeichnungspflichten durch das Umsatzsteuergesetz (§ 22 UStG),
  • Vorschriften zur Gewinnermittlung und Aufzeichnungsvorschriften für bestimmte Betriebsausgaben nach dem Einkommensteuergesetz (§ 4 f. EStG),
  • Vorschriften zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach den Einkommensteuer-Richtlinien (R 29 EStR).

Bei der Gewinnermittlung nach Einnahmeüberschussrechnung spielen die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eine wesentliche Rolle. Es gibt hierbei jedoch keine konkreten Regelungen zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Grundsätzlich können diese somit auch nach Belegen zusammengestellt werden. Es müssen jedoch verschiedene Verzeichnisse geführt werden:

  • Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens (§ 4 Abs. 3 Satz 5 EStG)
  • Verzeichnis über geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG)
  • Verzeichnis der erhöhten bzw. Sonderabsetzungen (§ 7a Abs. 8 EStG)
  • Verzeichnis nach § 6c Abs. 2 EStG

Lexikon lizenziert von:

© "Buchführung - sonstige Aufzeichnungspflichten" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte