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Die Buchführung (Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung) ist Teilgebiet und gleichzeitig Grundlage des Rechnungswesens. Sie zeichnet fortlaufend die Änderungen der Vermögenswerte und Schulden auf und gibt so jederzeit Auskunft über Erfolg oder Misserfolg der betrieblichen Tätigkeit. Dazu erfasst sie alle Geschäftsvorfälle, ordnet sie nach zeitlichen und sachlichen Gesichtspunkten auf Bestands- und Erfolgskonten und erstellt auf Grund dieser Aufzeichnungen periodisch eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschluss). Die Ergebnisse der Buchführung beziehen sich auf einen Zeitraum (Zeitrechnung), und zwar stets auf eine abgelaufene Abrechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr).
Wichtige Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind u.a.
Rechtsgrundlagen sind u.a.:
§§ 238 ff. HGB
§§ 150 ff. AktG
§§ 41 und 42 GmbHG
§§ 140 ff. AO
§ 22 UStG
R 29 EStR
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