JuraForum.de > Lexikon > B > Bote
Der Bote ist Hilfsperson des Erklärenden und übermittelt für diesen eine Willenserklärung. Er gibt eine fremde Willenserklärung ab, im Unterschied zum Stellvertreter, der eine eigene Willenserklärung abgibt. Eine falsche Übermittlung ist nach § 120 BGB anfechtbar.
Gesetzlich nicht geregelt.
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