( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonBBinnenmarktinformationssystem 

Binnenmarktinformationssystem

Lexikon


Erklärung

1. Das Binnenmarktinformationssystem

Das Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System = IMI) ist ein IT-System mit dem Ziel der Vernetzung der Behörden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den drei zusätzlichen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zur Gewährleistung einer schnellen Ermittlung des zuständigen Ansprechpartners sowie einer direkten Kommunikation im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit.

Im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie wurde IMI bereits länger angewendet. Zur Durchführung der Dienstleistungs-Richtlinie gemäß Art. 34 RL 2006/123 wurde IMI um die erforderlichen Funktionen erweitert:

Über IMI werden u.a. die Aufgaben der Mitteilungspflichten von Amts wegen oder der Verwaltungszusammenarbeit der europäischen Behörden (Amtshilfe) erfüllt.

Voraussetzung der Nutzung ist, dass die zuständige Behörde oder ein IMI-Koordinator in der IMI-Datenbank zuständiger Behörden registriert ist. Die registrierte Behörde benennt eine oder mehrere natürliche Personen als IMI-Nutzer. Dabei bestehen folgende Nutzerformen:

Zu weiter gehenden Informationen siehe http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/important_documents_de.html, insbesondere das Benutzerhandbuch (http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/docs/user_handbook_de.pdf).

2. Der nationale IMI-Koordinator (NIMIC)

Als nationaler IMI-Koordinator in Deutschland wurde die Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) im Bundesverwaltungsamt (http://www.bva.bund.de/nn_653656/DE/Aufgaben/Abt__BIT/NIMIC/inhalt.html) als Nationaler IMI-Koordinator (NIMIC) benannt. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:

Zu weiter gehenden Informationen siehe die (englischsprachigen) Ausführungen der EU-Kommission zur Rolle des nationalen IMI-Koordinators: http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/docs/nimic_roles_en.pdf.

3. Ausblick

Im Februar 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht, wonach das IMI mittelfristig auch für andere Rechtsbereiche eingesetzt werden soll. Vorteil ist, dass das System von Anfang an flexibel gestaltet wurde. Langfristig soll das IMI zu einem umfassenden Instrumentarium für jede Art von Verwaltungszusammenarbeit (Amtshilfe) werden.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/binnenmarktinformationssystem

© "Binnenmarktinformationssystem" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN