JuraForum.de > Lexikon > B > Binnenmarktinformationssystem
Das Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System = IMI) ist eine mehrsprachige Online-Software-Anwendung (Datenbank), die es nationalen, regionalen und lokalen Behörden ermöglicht, schnell und einfach mit Verwaltungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu kommunizieren. Dies gilt zudem für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen).
Ziel ist u.a. die Gewährleistung der schnellen Ermittlung des zuständigen Ansprechpartners sowie einer direkten Kommunikation im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit.
Weiter gehende Informationen sind als Links unter der folgenden Adresse einzusehen: http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/important_documents_de.html.
Zur Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie wurden die Funktionen des IMI gemäß Art. 34 RL 2006/123 wie folgt erweitert:
Über IMI werden u.a. die Aufgaben der Mitteilungspflichten von Amts wegen oder der Verwaltungszusammenarbeit der europäischen Behörden erfüllt.
Der Anwendungsbereich des IMI ist derzeit auf die folgenden Rechtsbereiche begrenzt:
Im Februar 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht, wonach das IMI mittelfristig auch für andere Rechtsbereiche eingesetzt werden soll. Vorteil ist, dass das System von Anfang an flexibel gestaltet wurde. Langfristig soll das IMI zu einem umfassenden Instrumentarium für jede Art von Verwaltungszusammenarbeit werden.
Der Vorschlag für eine "Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung)" kann wie folgt eingesehen werden: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0522:FIN:DE:PDF.
In Deutschland wurde die Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) im Bundesverwaltungsamt (http://www.bva.bund.de) als Nationaler IMI-Koordinator (NIMIC) benannt. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:
Zu weiter gehenden Informationen siehe die (englischsprachigen) Ausführungen der EU-Kommission zur Rolle des nationalen IMI-Koordinators: http://ec.europa.eu.
Zur Finanzierung der Arbeit des IMI-Koordinators werden von 2010 bis Ende 2014 zur weiteren Entwicklung des Systems Mittel aus dem neuen Programm ISA in Höhe von bis zu 4,65 Mio. EUR bereit gestellt werden.
Voraussetzung der Nutzung ist, dass die zuständige Behörde in der IMI-Datenbank zuständiger Behörden registriert ist. Die Registrierung muss von dem nationalen IMI-Koordinator genehmigt werden. Die registrierte Behörde benennt eine oder mehrere natürliche Personen als IMI-Nutzer.
Dabei bestehen folgende Nutzerformen:
Das Verfahren hat folgenden Ablauf:
Zu weiter gehenden Informationen siehe http://ec.europa.eu, insbesondere das Benutzerhandbuch (http://ec.europa.eu).
IMI-Jahresbericht für das Jahr 2011 http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/docs/ar2011.pdf Er enthält Fakten und Zahlen über die Nutzung des IMI, IT-Entwicklungen, rechtliche Fragen sowie Werbe- und Schulungsmaßnahmen im Jahr 2011.
Art. 34 RL 2006/123
© "Binnenmarktinformationssystem" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum