JuraForum.de > Lexikon > B > Bilanz - Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die von vornherein zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind oder aufgrund dessen ständigen Veränderungen unterliegen, z.B. Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Forderungen, Bankguthaben, Kassenbestände.
Das Umlaufvermögen gliedert sich in
§ 247 Abs. 2 HGB
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