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Bilanz - Schlussbilanz

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Erklärung

Für die Bilanz zum Jahresabschluss (Schlussbilanz) werden zunächst die laufende Buchführung und die Ergebnisse der Inventur zur Betriebsübersicht zusammengefasst. Auf dieser Basis werden das Schlussbilanzkonto und schließlich die Bilanz erstellt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Aus Gründen der Aussagefähigkeit und Vergleichbarkeit sind Bilanzen nach allgemeinen Grundsätzen einheitlich zu gliedern:

Hinweis:

Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres gilt gleichzeitig als Eröffnungsbilanz des Folgejahres. Man spricht in diesem Kontext von einem Bilanzzusammenhang oder einer Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

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