( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonBBilanz - Passiva 

Bilanz - Passiva

Lexikon


Erklärung

Als Passiva werden die auf der rechten Seite der Bilanz erscheinenden Schulden (Verbindlichkeiten, Fremdkapital) und - als Rechenergebnis - das Eigenkapital (Betriebsvermögen) bezeichnet. Die Passivseite gibt also Auskunft über die Finanzierung der Vermögenswerte (Aktiva), sie zeigt, wie viel Eigenkapital das Unternehmen dem Unternehmer und wie viel Fremdkapital es den Banken und Lieferanten schuldet.

Wird die Bilanz in Konten (Einzelabrechnungen für die verschiedenen Bilanzposten) aufgelöst, werden aus den Posten der Passivseite der Bilanz Passivkonten.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/bilanz-passiva

© "Bilanz - Passiva" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN