JuraForum.de > Lexikon > B > Bilanz - Passiva
Als Passiva werden die auf der rechten Seite der Bilanz erscheinenden Schulden (Verbindlichkeiten, Fremdkapital) und - als Rechenergebnis - das Eigenkapital (Betriebsvermögen) bezeichnet. Die Passivseite gibt also Auskunft über die Finanzierung der Vermögenswerte (Aktiva), sie zeigt, wie viel Eigenkapital das Unternehmen dem Unternehmer und wie viel Fremdkapital es den Banken und Lieferanten schuldet.
Wird die Bilanz in Konten (Einzelabrechnungen für die verschiedenen Bilanzposten) aufgelöst, werden aus den Posten der Passivseite der Bilanz Passivkonten.
Gesetzlich nicht geregelt.
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