JuraForum.de > Lexikon > B > Bilanz - Eröffnungsbilanz
Grundlage für die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz ist das Inventar:
Die Eröffnungsbilanz wird im Eröffnungsbilanzkonto aufgelöst, dessen Posten als Anfangsbestände des Folgejahres auf den Bestandskonten gegengebucht werden.
§ 242 Abs. 1 HGB, § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB
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