Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonBBilanz - Aktiva 

Bilanz - Aktiva

Lexikon


Erklärung

Als Aktiva werden die auf der linken Seite der Bilanz erscheinenden Vermögenswerte (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) bezeichnet; ihnen gegenüber stehen die Passiva. Die Aktivseite der Bilanz zeigt, was das Unternehmen besitzt; hier wird die Verwendung des Eigen- und Fremdkapitals offen gelegt: Es wird dargestellt, in welchen Vermögensformen die auf der (rechten) Passivseite der Bilanz erscheinenden Mittel angelegt wurden, wie mit dem zur Verfügung stehenden Kapital gearbeitet wird.

Wird die Bilanz in Konten (Einzelabrechnungen für die verschiedenen Bilanzposten) aufgelöst, werden aus den Posten der Aktivseite der Bilanz Aktivkonten.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Bilanz - Aktiva" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte