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Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren

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Erklärung

Bestimmte Beweisergebnisse dürfen im Strafprozess aufgrund eines vorherigen Gesetzesverstoßes nicht zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden.

Beweisverwertungsverbote sind neben den Beweiserhebungsverboten die zweite Form der Beweisverbote.

Dabei besteht kein Stufenverhältnis, beide Formen der Beweisverbote sind grundsätzlich voneinander unabhängig. Das Vorliegen eines Beweiserhebungsverbotes bedingt nicht zwangsläufig auch ein Beweisverwertungsverbot und umgekehrt.

Es wird zwischen folgenden Formen von Beweisverwertungsverboten unterschieden:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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