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JuraForum.deLexikonBBeweislast im Strafprozess 

Beweislast im Strafprozess

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Erklärung

Im Strafprozess gilt der Untersuchungsgrundsatz, d.h. der Sachverhalt ist von Amts wegen zu ermitteln.

Grenzen ergeben sich aus den Beweiserhebungsverboten sowie den Beweisverwertungsverboten.

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