JuraForum.de > Lexikon > B > Beweislast im Strafprozess
Im Strafprozess gilt der Untersuchungsgrundsatz, d.h. der Sachverhalt ist von Amts wegen zu ermitteln.
Grenzen ergeben sich aus den Beweiserhebungsverboten sowie den Beweisverwertungsverboten.
Gesetzlich nicht geregelt.
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