JuraForum.de > Lexikon > B > Beweiserhebungsverbote im Strafverfahren
Beweiserhebungsverbote sind neben den Beweisverwertungsverboten die zweite Form der Beweisverbote.
Beweiserhebungsverbote untersagen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, über bestimmte Themen Beweis zu erheben bzw. bestimmte Beweismittel zu benutzen und bestimmte Beweismethoden anzuwenden.
Dabei werden folgende Form von Beweiserhebungsverboten unterschieden:
§ 136a StPO
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