( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonBBeweisaufnahme 

Beweisaufnahme

Lexikon


Erklärung

Teil der Hauptverhandlung.

1. Allgemein

Die Beweisaufnahme wird durch das Gericht förmlich (durch einen Beweisbeschluss gemäß § 359 ZPO) oder formlos angeordnet.

Vorgeschrieben ist die förmliche Anordnung in den folgenden Fällen:

Der Beweisbeschluss muss Beweisthema, Beweismittel und Beweisführer beinhalten.

Die Beweisaufnahme unterliegt folgenden Grundsätzen:

2. Strafverteidigung

Der Strafverteidiger kann die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung u.a. durch Überprüfung folgender tatsächlicher und/oder rechtlicher Problematiken vorbereiten:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/beweisaufnahme

© "Beweisaufnahme" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN