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Bewährungshilfe

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Erklärung

Soziale Betreuung eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Straftäters.

Wird die Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt, kann dem Verurteilten ein Bewährungshelfer zu Seite gestellt werden, mit dem der Verurteilte zusammenarbeiten muss. Bei Jugendlichen ist zwingend ein Bewährungshelfer zu bestellen.

Dabei muss die Dauer der Beiordnung eines Bewährungshelfers nicht der der Bewährungshilfe entsprechen. Das Gericht kann auch eine kürzere Unterstellungszeit anordnen.

Die Bewährungshilfe wird durchgeführt von

Hauptamtliche Bewährungshelfer sind Dipl.-Sozialarbeiter bzw. Dipl.-Sozialpädagogen, die im Justizdienst angestellt sind und jeweils einem Landgericht zugeordnet sind.

Ehrenamtliche Bewährungshelfer sollen die in §§ 32 ff GVG niedergelegten Voraussetzungen der Übernahme einer Schöffentätigkeit erfüllen. Daneben sollen sie als persönliche Voraussetzungen Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit mitbringen.

Aufgaben der Bewährungshelfer sind

Die Bewährungshilfe endet bei Vorliegen eines der folgenden Sachverhalte:

Nach einem Urteil des OLG Stuttgart vom 25.06.2003 - 4 U 33/03 gehört es nicht zu den Amtspflichten eines Bewährungshelfers, potentielle weitere Opfer des Probanden über dessen frühere Straftaten zu informieren, solange kein konkreter Verdacht der weiteren Begehung einer Straftat besteht.

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