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Rechtliche Grundlagen der Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Betriebsrates sowie anderer Formen der Arbeitnehmervertretungen.
Das Betriebsverfassungsrecht ist anwendbar auf alle Betriebe, in denen mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. Dies sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gelten nicht für den öffentlichen Dienst und für Religionsgemeinschaften (Kirchenarbeitsrecht).
Die Vorschriften sind auf Tendenzbetriebe nur insoweit anwendbar, als dass die Eigenart des Betriebes dem nicht entgegensteht.
BetrVG
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