JuraForum.de > Lexikon > B > Betriebliche Altersversorgung - Direktzusage
Die Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine unmittelbare Versorgungszusage, d.h. der Arbeitgeber selbst ist der Versorgungsträger.
Die Direktzusage muss zwingend schriftlich vereinbart werden.
Mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses (Alter, Invalidität, Tod) erwirbt der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber.
Im Leistungsfall unterliegt die betriebliche Altersversorgung bei dem Arbeitnehmer der Einkommensteuer.
Der Arbeitgeber kann mit Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die Direktzusage vereinbart wurde, zur Finanzierung der Versorgungsleistungen gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden.
BetrAVG
§ 6a EStG
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