JuraForum.de > Lexikon > B > Bestechlichkeit
Die Bestechlichkeit ist das passive Pendant zur Bestechung, insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.
§ 332 StGB
§299 StGB
IntBestG
BS 2003/568
EUBestBekÜbk
EUBestBekÜbkG
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