JuraForum.de > Lexikon > B > Bestechlichkeit
Die Bestechlichkeit ist das passive Pendant zur Bestechung, insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.
§ 332 StGB
§299 StGB
IntBestG
BS 2003/568
EUBestBekÜbk
EUBestBekÜbkG
© "Bestechlichkeit" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.