JuraForum.de > Lexikon > B > Bestandsschutz
Als Bestandsschutz wird allgemein die Sicherung einer rechtlichen Position trotz nachträglich sich verändernder Tatsachen/Vorschriften bezeichnet.
Insbesondere im Tarifvertragsrecht werden bei dem Abschluss neuer Tarifverträge oftmals Bestandsschutzklauseln vereinbart, nach denen Arbeitnehmern oder bestimmten Arbeitnehmergruppen zuvor bestehende Vergünstigungen beibehalten sollen.
Der im Baurecht bestehende Bestandsschutz ist in dem Stichwort Bestandsschutz im Baurecht ausgeführt.
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
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