JuraForum.de > Lexikon > B > Berufsverbot - Freie Berufe
Für einige Freie Berufe ist als berufsgerichtliche Maßnahme die Möglichkeit der Ausschließung aus dem Beruf vorgesehen. Bis zur Rechtskraft des berufs- oder ehrengerichtlichen Urteils kann ein vorläufiges Berufsverbot verhängt werden (vgl. §§ 150 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 132 ff. Patentanwaltsordnung, §§ 111 ff. Wirtschaftsprüferordnung, §§ 134 ff. Steuerberatungsgesetz).
Berufsverbote, die nach den o.a. Vorschriften ausgesprochen werden, sind "individuelle" Berufsverbote. Ihre Zulässigkeit richtet sich daher grundsätzlich nach den Maßstäben, die für subjektive Zulassungsvoraussetzungen gelten.
§§ 150 ff. BRAO
§§ 132 ff. PAO
§§ 111 ff. WiPrO
§§ 134 ff. StBerG
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