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JuraForum.deLexikonBBerufsverbot - Freie Berufe 

Berufsverbot - Freie Berufe

Lexikon


Erklärung

Für einige Freie Berufe ist als berufsgerichtliche Maßnahme die Möglichkeit der Ausschließung aus dem Beruf vorgesehen. Bis zur Rechtskraft des berufs- oder ehrengerichtlichen Urteils kann ein vorläufiges Berufsverbot verhängt werden (vgl. §§ 150 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 132 ff. Patentanwaltsordnung, §§ 111 ff. Wirtschaftsprüferordnung, §§ 134 ff. Steuerberatungsgesetz).

Hinweis:

Berufsverbote, die nach den o.a. Vorschriften ausgesprochen werden, sind "individuelle" Berufsverbote. Ihre Zulässigkeit richtet sich daher grundsätzlich nach den Maßstäben, die für subjektive Zulassungsvoraussetzungen gelten.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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