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Öffentlich-rechtliche Einschränkungen der Landwirtschaft, wie z. B. durch das Erfordernis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten, stellen keinen Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit der Landwirte dar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 1995 entschieden, dass die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz nicht befugt ist, Warentests von Futtermitteln ohne gesetzliche Befugnis zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung stellt einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Futtermittelherstellers dar.
Art. 12 GG
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