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JuraForum.deLexikonBBeleidigung 

Beleidigung

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Erklärung

Die Beleidigung ist eines der Ehrverletzungsdelikte der §§ 185 ff. StGB. Rechtsgrundlage ist § 185 StGB.

Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre durch Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung, d.h. mittels eines Werturteils. Das wesentliche Merkmal von Werturteilen ist, dass sie subjektiv sind und sich einem Beweis entziehen.

Werturteile unterliegen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit. Der Schutzbereich ist jedoch überschritten, wenn das Werturteil ehrverletzend ist.

Handelt es sich nicht um ein Werturteil, sondern um eine Tatsachenbehauptung, die gegenüber einer dritten Person geäußert wird, so kommt eine Strafbarkeit wegen einer üblen Nachrede gemäß § 186 StGB durch Kundgabe einer unwahren Tatsache in Betracht.
Tatsachen sind konkrete Vorgänge oder Zustände, die einem Beweis zugänglich sind. Die Kundgabe eines Werturteils kann nach § 185 StGB strafbar sein.

Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt, § 194 StGB.

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