JuraForum.de > Lexikon > B > Bekenntnisfreiheit
Freiheit, seine (nicht)religiöse Weltanschauung (nicht) kundzutun. Geschützt ist also nach Art. 4 Abs. 1 GG sowohl die Mitteilung als auch das Verschweigen einer bestimmten Weltanschauung.
Zu den Schranken der Bekenntnisfreiheit: Glaubens- und Gewissensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 GG
Art. 33 Abs. 3 GG
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