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Beitreibung

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Erklärung

Als Beitreibung wird allgemein die Einziehung einer Geldforderung durch Anwendung von rechtlichen Mitteln bezeichnet.

Im Zivilrecht geschieht dies im Wege der Zwangsvollstreckung, im Verwaltungsverfahren mittels der Verwaltungsvollstreckung (siehe insofern den Beitrag "Beitreibung - Verwaltungsrecht)".

Die Einzelheiten der Amtshilfe zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Geltendmachung von in den Mitgliedstaaten entstandenen Forderungen über Steuern und Abgaben u.Ä. sind in dem EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG) geregelt.

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