JuraForum.de > Lexikon > B > Beistandschaft
Unterstützung eines alleinsorgeberechtigten Elternteils durch das Jugendamt zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Durch die Beistandschaft wird anders als bei der vorherigen, nunmehr aufgehobenen Amtspflegschaft das Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft tritt nur auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils ein.
§§ 1712 - 1717 BGB
§§ 18, 52a - 58a SGB VIII
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