JuraForum.de > Lexikon > B > Behördenaufbau (NW)
Die nordrhein-westfälische Verwaltung gliedert sich wie folgt:
Oberste Landesbehörden sind der Ministerpräsident; das Finanzministerium; das Innenministerium; das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr; das Justizministerium; das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie; das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung; das Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport; das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Landesoberbehörden sind das Landesamt für Besoldung und Versorgung, das Landesamt für Agrarordnung, die Landeseichdirektion, das Landesvermessungsamt, das Landesamt für Ernährungswissenschaften und Jagd, das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, das Landesversicherungsamt, das Landesumweltamt, der Beauftragte für den Maßregelvollzug, das Rechenzentrum der Finanzverwaltung, das Landesversorgungsamt, das Landeskriminalamt, das Geologische Landesamt und das Landesamt für Ausbildungsförderung.
Landesmittelbehörden sind:
Im Bereich der Finanzverwaltung (siehe Finanzbehörde) wird zwischen Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden unterschieden. Mittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektion bzw. die Oberfinanzdirektion. Die unterschiedliche Aufgabenverteilung ergibt sich aus den §§ 8, 8a FVG:
Untere Landesbehörden sind:
Gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.
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