JuraForum.de > Lexikon > B > Behörde - organisationsrechtlich
Jedes verselbstständigte Organ eines Verwaltungsträgers, das mit Außenzuständigkeit ausgestattet ist und dem Bürger gegenüber Verwaltungstätigkeit ausübt.
Die Behörde muss eigenständig sein. Insoweit ist sie von dem Amt als Teil einer Behörde oder einer Außenstelle abzugrenzen.
Im Gegensatz dazu bezeichnet der funktionale Behördenbegriff die Behörde als jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Die Behörde im organisationsrechtlichem Sinn wird von dem funktionalen Behördenbegriff miterfasst.
§ 78 VwGO
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