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Begünstigung

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Erklärung

Die Begünstigung ist ein Straftatbestand.

Wegen Begünstigung wird bestraft, wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, diesem die Vorteile der Tat zu sichern.

Der Vorsatz muss sich nur auf die Erhaltung des Vorteils aus einer rechtswidrigen Tat handeln, unerheblich ist, ob der Täter weiß, um welche Tat es sich handelt.

Das durch die Strafbarkeit der Begünstigung geschützte Rechtsgut entspricht dem durch die Vortat geschützten Rechtsgut, zumeist dem Vermögen.

Bei der Begünstigung handelt es sich um ein Vergehen, der Versuch ist nicht strafbar.

Die Strafbarkeit wegen Begünstigung ist subsidiär zu einer etwaigen Strafbarkeit wegen der Teilnahme an der Tat. Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH wie folgt abzugrenzen:

Die Begünstigung gemäß § 257 StGB steht in einem solchen inneren Abhängigkeitsverhältnis zur Vortat, daß der eigenständige Schutzzweck des § 257 StGB, die Sicherung von Vorteilen aus rechtswidrigen Taten, seinen spezifischen Unrechtsgehalt verliert, wenn der Bezugstatbestand wegfällt (BGH 04.12.2002 - 4 StR 411/02).

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