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JuraForum.deLexikonBBegnadigung 

Begnadigung

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Erklärung

Ist ein Strafurteil rechtskräftig geworden, so können die Rechtsfolgen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) durch die Begnadigung aufgehoben werden.

Das Recht zur Begnadigung haben der Bundespräsident und die Ministerpräsidenten der Länder.

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