JuraForum.de > Lexikon > B > Beglaubigung
Zeugnis über die Echtheit einer Urkunde oder Unterschrift durch einen Notar oder einer von den Landes-/Bundesregierung ermächtigten Stelle.
Es sind folgende Arten von Beglaubigungen zu unterscheiden:
Die Beglaubigungsbefugnis der Behörden erstreckt sich gemäß §§ 33, 34 VwVfG auf
§ 129 BGB
§§ 40 ff BeurkG
§ 63 BeurkG
§ 65 BeurkG
§ 33 VwVfG
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