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Beglaubigung

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Erklärung

Zeugnis über die Echtheit einer Urkunde oder Unterschrift durch einen Notar oder einer von den Landes-/Bundesregierung ermächtigten Stelle.

Es sind folgende Arten von Beglaubigungen zu unterscheiden:

Die Beglaubigungsbefugnis der Behörden erstreckt sich gemäß §§ 33, 34 VwVfG auf

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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