Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonBBefähigung zum Richteramt 

Befähigung zum Richteramt

Lexikon


Erklärung

Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit der zweiten Staatsprüfung abschließt.

Die Einstellungs für den Richterdienst wird zukünftig zwingend davon abhängen, ob der Bewerber soziale Kompetenzen nachweisen kann.

Daneben soll auch die jeweilige Lebens- und Berufserfahrung zu berücksichtigen sein.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Befähigung zum Richteramt" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte