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JuraForum.deLexikonBBedürftigkeit 

Bedürftigkeit

Lexikon


Erklärung

Das Vorliegen einer Bedürftigkeit ist in verschiedenen Rechtsgebieten die Voraussetzung für eine Leistungsgewährung:

1.
Für den Bezug von Sozialleistungen ist es Voraussetzung, dass der Antragsteller
  • keine eigenen Mittel (Vermögen) zur Überwindung der Notlage einsetzen kann,
  • er nicht durch eigene Anstrengungen (Arbeit) die Notlage überwinden kannund
  • andere Personen / Leistungsträger nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
Je nach Art der Sozialleistung werden an die konkreten Voraussetzungen der Bedürftigkeit verschiedene Anforderungen gestellt.
2.
Bedürftigkeit ist daneben die Voraussetzung einer Unterhaltsleistung. Weitere Ausführungen sind in folgenden Stichworten zu finden:
  • Kindesunterhalt
  • Unterhalt - nachehelicher
  • Trennungsunterhalt
  • Elternunterhalt
3.
Bei einer Schenkung kann der Schenker bei einer späteren Bedürftigkeit die Herausgabe des Geschenks verlangen.

Gesetze

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