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Der Lieferant eines technischen Geräts ist grds. verpflichtet, dem Kunden ohne zusätzliche Vergütung eine allgemein verständliche Bedienungsanleitung zu überlassen.
Diese Pflicht zählt zu den Hauptleistungspflichten des Lieferanten. Kommt er ihr nicht nach, sind die Regelungen der Unmöglichkeit bzw. des Schuldnerverzuges anwendbar.
Seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform ist gemäß § 434 Abs. 2 S. 2 BGB die Mangelhaftigkeit der Montageanleitung ein Sachmangel des Kaufgegenstandes, es sei denn der Käufer hat den Kaufgegenstand trotz der mangelhaften Anleitung fehlerfrei montiert (so genannte Ikea-Klausel).
Montageanleitungen sind dabei Anleitungen zum Zusammenbau, einer Aufstellung oder einem Anschluss der Kaufsache.
Dieses Recht der fehlerhaften Montageanleitung ist auf Bedienungsanleitung nicht anwendbar!
§ 323 BGB
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