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JuraForum.deLexikonBBeamtenverhältnis - Beendigung 

Beamtenverhältnis - Beendigung

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Erklärung

Das Beamtenverhältnis ist auf Lebenszeit angelegt. Auch beim Eintritt in den Ruhestand bleibt das beamtenrechtliche Grundverhältnis bestehen und wird eingeschränkt fortgeführt: Aus dem Besoldungsanspruch wird ein Versorgungsanspruch nach dem BeamtVG (Beamte - Anspruch auf Ruhegehalt).

Mit der Entlassung jedoch endet das Beamtenverhältnis.

Für alle Beamten bestehende folgende Entlassungsgründe:

Daneben gelten besondere Entlassungsgründe für Beamte auf Probe sowie Beamte auf Widerruf (§ 31 f. BBG).

Folge der Entlassung ist gemäß § 39 BBG, dass der Beamte alle beamtenrechtlichen Ansprüche einschließlich seiner beamtenrechtlichen Versorgung verliert. Der Dienstherr ist jedoch verpflichtet, den Beamten für die Zeit seiner Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern.

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