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JuraForum.deLexikonBBauvertrag - Pauschalvergütung 

Bauvertrag - Pauschalvergütung

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Die Vergütung des Bauunternehmers kann sowohl bei der Durchführung des Bauvertrages nach dem Werkvertragsrecht als auch unter Zugrundelegung der VOB/B vereinbart werden. Dabei kann die Höhe der von dem Auftraggeber zu zahlenden Vergütung u.a. aufgrund folgender Vereinbarungen berechnet werden:

Es werden im Bauvertragsrecht zwei Formen des Pauschalvergütungsvertrages unterschieden:

2. Detail-Pauschalvertrag

Ein Detailpauschalvertrag liegt vor, wenn die Parteien auf der Grundlage eines detaillierten Angebots bzw. Leistungsverzeichnisses die Zahlung einer Pauschalsumme vereinbaren.

Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen unabhängig von der Menge zu dem vereinbarten Preis.

Der Auftragnehmer hat bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung:

3. Global-Pauschalvertrag

Ein Globalpauschalvertrag zeichnet sich im Unterschied zum Detail-Pauschalvertrag dadurch aus, dass die vereinbarten Leistungen sich mehr am Erfolg der Baumaßnahme orientieren.

Vornahme der Badewanneninstallation.

Der Auftragnehmer hat bei dem Abschluss einer Global-Pauschalvergütung grundsätzlich eine bessere Ausgangsposition, da der Vertrag grundsätzlich die Funktionalität und die Vollständigkeit der Leistung umfasst.

Für besondere Leistungen, mit denen der Auftragnehmer bei Vertragsschluss rechnen musste, kann keine zusätzliche Vergütung verlangt werden. Dies gilt nicht für das sogenannte Baugrundrisiko, nach dem es bei der Bauausführung zu nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten kommt.

Andere Bedingungen der Bauausführung sind vom Auftragnehmer vor der Festlegung der Vergütung selbst zu ermitteln.

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