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JuraForum.deLexikonBBauplanungsrecht 

Bauplanungsrecht

Lexikon


Erklärung

Aufgabe des Bauplanungsrechts ist die Erhaltung und Entwicklung der städtebaulichen Ordnung. Das Städtebaurecht ist dabei Teil des Raumplanungsrechts. Ziel ist es, dass die gesamte Bebauung sowie die sonstige Nutzung des Bodens mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie den sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Bevölkerung im Einklang stehen.

Rechtsgrundlagen des Bauplanungsrechts sind im Wesentlichen das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung.

Im Abgrenzung hierzu ist es die Aufgabe des Bauordnungsrechts, die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Bauvorhaben zu gewährleisten.

Zwar hat der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG für das Bauplanungsrecht die Gesetzgebungskompetenz, die Bauleitplanung wird jedoch von den Gemeinden nach den Vorgaben des Bauplanungsrechts ausgeführt. Dabei stellen die Gemeinden Bauleitpläne auf. Bauleitpläne sind

  • der Flächennutzungsplanund
  • der Bebauungsplan.

Im Flächennutzungsplan ist die Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darzustellen. Darunter fallen: Bauflächen, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen bezüglich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise usw.

Das Bauplanungsrecht umfasst daneben in den §§ 192 ff. BauGB Vorgaben für die Wertermittlung (Bewertung) von Grundstücken.

Gesetze

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Urteile: Vorschriften

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