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JuraForum.deLexikonBBauordnungsrecht 

Bauordnungsrecht

Lexikon


Erklärung

Sonderordnungsrecht der Bundesländer.

Zweck des Bauordnungsrechts ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Bauvorhaben. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht, die einzelnen Bundesländer haben insoweit Landesbauordnungen erlassen, die sich an der Musterbauordnung orientieren.

In den Landesbauordnungen ist u.a. geregelt:

  • Zuständigkeit der Behörden (Bauaufsicht)
  • Art und Weise der zulässigen Bebauung (Abstandsflächen, Zufahrten etc.)
  • Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten (Bauherr, Bauleiter etc.)
  • im Rahmen einer Baugenehmigung:
    • Nennung der baulichen Anlagen, die eine Baugenehmigung erfordern
    • Anspruchsvoraussetzungen einer Baugenehmigung
    • Zuständigkeit zur Erteilung der Baugenehmigung
    • Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
    • Erteilung einer Teilgenehmigung
    • Genehmigung von Werbeanlagen
    • Eingriffsbefugnisse der Behörden bei gegen das Baurecht verstoßenden Bauten:
      • Schwarzbau
      • Formelle Illegalität einer Anlage
      • Materielle Illegalität einer Anlage
      • Stilllegungsverfügung
      • Abrissverfügung
      • Nutzungsuntersagung
    • Die Genehmigung einer Nutzungsänderung
  • Vorgaben für die Bauausführung, z.B.
    • Sicherheit von Baustellen
    • Brandschutz
    • Treppen, Rettungswege

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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