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Bauordnungsrecht

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Erklärung

Sonderordnungsrecht der Bundesländer.

Zweck des Bauordnungsrechts ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Bauvorhaben. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht, die einzelnen Bundesländer haben insoweit Landesbauordnungen erlassen, die sich an der Musterbauordnung orientieren.

In den Landesbauordnungen ist u.a. geregelt:

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