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Baunutzungsverordnung

Lexikon


Erklärung

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthält Vorgaben für die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie für die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen und konkretisiert dabei zugleich diese in § 9 BauGB als mögliche Festsetzungen für einen Bebauungsplan aufgeführten Begriffe.

Gemäß der Baunutzungsverordnung können in einem Bebauungsplan folgende Gebietstypen festgesetzt werden:

  • Kleinsiedlungsgebiete (WS)
  • reine Wohngebiete (WR)
  • allgemeine Wohngebiete (WA)
  • besondere Wohngebiete (WB)
  • Dorfgebiete (MD)
  • Mischgebiete (Ml)
  • Kerngebiete (MK)
  • Gewerbegebiete (GE)
  • Industriegebiete (GI)
  • Sondergebiete (SO)

Ist in einem Bebauungsplan von den in der BauNVO vorgegebenen Gebietstypen ein bestimmter Gebietstyp festgesetzt worden, so gilt grundsätzlich die für dieses Gebiet entsprechende Bestimmung der BauNVO unmittelbar für den Planbetroffenen. Aus den Vorschriften der §§ 2 - 14 BauNVO ergibt sich, ob eine bestimmte bauliche Nutzung eine allgemein zulässige Nutzung in dem jeweiligen Gebiet darstellt.

Zu beachten ist aber, dass der Bebauungsplan für den Einzelfall eine Modifizierung treffen kann (vgl. § 1 Abs. 5 BauNVO), auch kann die Baugenehmigungsbehörde gemäß § 31 Abs. 1 BauGB eine Ausnahme von der festgesetzten Nutzung zulassen (Ausnahmebebauung), soweit der Bebauungsplan, insbesondere die Absätze 3 der §§ 2 ff BauNVO eine Ausnahme vorsehen. Ist eine Nutzung auch nicht als Ausnahme vorgesehen, so besteht schließlich noch die Möglichkeit, dass eine Befreiung von den Festsetzungen (Dispens) erteilt wird, allerdings kommt dies nur unter den engen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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