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JuraForum.deLexikonBBauleitplanung - Änderung eines Bauleitplans 

Bauleitplanung - Änderung eines Bauleitplans

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Erklärung

Grundsätzlich ist die Gemeinde frei in ihrer Entscheidung, ob und wie sie ihren Planungen einen neuen Inhalt geben will. Neues Planungsrecht kann sie durch eine Planänderung oder einen Änderungsplan setzen.

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB erfordert die Änderung eines Bauleitplans das für die Aufstellung eines Bauleitplans notwendige Verfahren.

Eine Planänderung kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Das bedeutet:

  • Von der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann abgesehen werden. Statt dessen kann den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise eine Auslegung nach § 3 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.
  • Das gleiche gilt für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Auch ihnen kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist eingeräumt werden. Wahlweise kann auch eine normale Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB durchgeführt werden.

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