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Bauleitplanung - Änderung eines Bauleitplans

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Erklärung

Grundsätzlich ist die Gemeinde frei in ihrer Entscheidung, ob und wie sie ihren Planungen einen neuen Inhalt geben will. Neues Planungsrecht kann sie durch eine Planänderung oder einen Änderungsplan setzen.

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB erfordert die Änderung eines Bauleitplans das für die Aufstellung eines Bauleitplans notwendige Verfahren.

Eine Planänderung kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Das bedeutet:

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