Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonBBauaufsicht 

Bauaufsicht

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Bauaufsichtsbehörden sind die Behörden der Bundesländer zur Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften sowie der aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen.

Die Organisation und die Zuständigkeiten unterliegen den landesrechtlichen Regelungen, wobei zumeist ein dreistufiger Aufbau besteht:

  • das Bauministerium des Landes
  • die Bezirksregierungen
  • die Kreise bzw. die kreisfreien Städte

Ein zweistufiger Aufbau besteht in den Stadtstaaten sowie in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein.

In einzelnen Bundesländern werden die Bauaufsichtsbehörden auch als Bauordnungsbehörden bzw. als Baurechtsbehörden bezeichnet.

2. Aufgaben und Befugnisse

In der Praxis umfasst der Aufgabenbereich alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen von baulichen Anlagen, so z.B.:

  • Beratung von Bauherren und Architekten
  • Erlass von Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
  • Erlass von Anordnungen zur Beseitigung einer formell oder materiell illegalen baulichen Anlage
  • Erstellen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem § 7 Abs. 4 WEG
  • Abnahme fertig gestellter baulicher Anlagen
  • ggf. Genehmigung von Grundstücksteilungen (je nach Landesrecht)
  • Führung des Baulastenverzeichnisses
  • Überwachung von Baumaßnahmen
  • Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger

3. Eingriffsbefugnisse

Allgemein können die Bauaufsichtsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen alle zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen. Daneben obliegen den Bauaufsichtsbehörden folgende Eingriffsbefugnisse, die (mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen) konkret in den Landesbauordnungen geregelt sind:

  • Abrissverfügung
  • Nutzungsuntersagung
  • Stilllegungsverfügung

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Bauaufsicht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte