Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonBBarunterhaltspflicht 

Barunterhaltspflicht

Lexikon


Erklärung

Eine der Unterhaltsarten des Familienrechts.

Als Barunterhalt wird die Erfüllung der Kindesunterhaltspflicht durch Zahlung von Geld bezeichnet. Dies kann eine laufende Geldrente sein oder ein einmaliger Betrag (Sonderbedarf). Der Barunterhalt ist von dem Naturalunterhalt zu unterscheiden, d.h. der Unterhaltsgewährung durch Pflege, Ernährung, Betreuung des Unterhaltsberechtigten.

Gemäß § 1612 Abs. 1 BGB ist der Unterhalt grundsätzlich durch die Entrichtung einer Geldrente zu gewähren.

Davon besteht gemäß § 1612 Abs. 2 BGB insofern eine Ausnahme, als dass Eltern bei einem unverheirateten (volljährigen) Kind bestimmen können, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll. Auf Antrag des Kindes konnte zuvor das Familiengericht die Bestimmung der Eltern ändern.

Dieses gerichtliche Abänderungsverfahren hat in der Praxis oftmals zu verfahrensrechtlichen Problemen geführt, da im Unterhaltsrechtsstreit nach der Rechtsprechung des BGH das Prozessgericht an eine wirksame Bestimmung des Unterhalts durch die Eltern gebunden ist, soweit diese nicht durch ein Familiengericht abgeändert wurde bzw. gerade ein Abänderungsverfahren anhängig ist. Dadurch kam es nicht selten zu Verzögerungen.

Mit der Neufassung des § 1612 Abs. 2 BGB zum 01.01.2008 ist das Unterhaltsabänderungsverfahren als gesondertes Verfahren aufgehoben, die Abänderung der Unterhaltsbestimmung des zur Leistung verpflichteten Elternteils ist im Unterhaltsprozess geltend zu machen.

Bei minderjährigen Kindern entfällt die Barunterhaltspflicht für den das Kind betreuenden Elternteil. Sofern sich die Eltern in der Betreuung abwechseln (d.h. der andere Teil nicht nur sein Umgangsrecht ausübt), beurteilt sich die Barunterhaltspflicht nach dem Schwergewicht der Betreuung. Dabei kommt der zeitlichen Komponente eine inzidielle Bedeutung zu (BGH 28.02.2007 - XII ZR 161/04).

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Barunterhaltspflicht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte