JuraForum.de > Lexikon > A > Außergewöhnliche Belastungen
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig besondere Aufwendungen für die Lebensführung, so können diese steuermindernd abgesetzt werden.
Näheres ist in dem Stichwort Außergewöhnliche Belastungen - Steuerrecht dargestellt.
§ 33 EStG
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