Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonAAußenrecht 

Außenrecht

Lexikon


Erklärung

Rechtsquellen, die die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger betreffen.

Als Außenrecht werden die Rechtsnormen und anderen Rechtsquellen bezeichnet, die die Rechtsverhältnisse zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger regeln.

Das Außenrecht stellt den weitaus größten Teil der Rechtsnormen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Außenrecht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte