JuraForum.de > Lexikon > A > Außenrecht
Rechtsquellen, die die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger betreffen.
Als Außenrecht werden die Rechtsnormen und anderen Rechtsquellen bezeichnet, die die Rechtsverhältnisse zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger regeln.
Das Außenrecht stellt den weitaus größten Teil der Rechtsnormen.
Gesetzlich nicht geregelt.
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