JuraForum.de > Lexikon > A > Ausreiseverbot
Das Aufenthaltsgesetz bestimmt die Pflichten eines Ausländers bei dem Erlass eines Ausreiseverbots: Gemäß § 48 AufenthG ist ein Ausländer verpflichtet, seinen Pass u.Ä. sowie die Bescheinigung über seinen Aufenthaltstitel abzugeben.
Rechtsgrundlage des gegen einen Deutschen verhängten Ausreiseverbots ist § 10 PassG:
§ 10 PassG
§ 48 AufenthG
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